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EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

R&W Sicherheitstechnik Naumburg
Marienstraße 20
06618 Naumburg
Geschäftsführer Stephan Mill

Datenschutzbeauftragter ist: Herr Stephan Mill,
Aufgaben des Datenschutzbeauftragten:

  • Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters und der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer Pflichten nach der Verordnung sowie nach sonstigen Datenschutzvorschriften.
  • Überwachung und Einhaltung dieser Verordnung sowie die Strategien des Verantwortlichen oder des Auftrags-Verarbeiter für den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeitern und der diesbezüglichen Überprüfung.
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
  • Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde in mit der Verarbeitung zusammenhängenden Fragen



Verantwortlicher ist die: R&W Sicherheitstechnik Naumburg GmbH, vertreten durch GF Stephan Mill

Der Verantwortliche setzt unter Berücksichtigung der Art, des Umfanges, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen um, um sicherzustellen und den Nachweis dafür erbringen zu können, dass die Verarbeitung gemäß dieser Verordnung erfolgt.Diese Maßnahmen werden erforderlichenfalls überprüft und aktualisiert.
Sofern dies in einem angemessenen Verhältnis zu den Verarbeitungstätigkeiten steht, müssen die Maßnahmen gemäß
Absatz 1 die Anwendung geeigneter Datenschutz-Vorkehrungen durch den Verantwortlichen umfassen.
Meldung von Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde

  • Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten meldet der Verantwortliche unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde, diese der gemäß Artikel 55 zuständigen Aufsichtsbehörde, es sei denn, dass die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten voraussichtlich nicht zu einem Risiko für Rechte und Freiheiten natürlicher Person führt
  • Der Verantwortliche dokumentiert Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten einschließlich aller im Zusammenhang mit der Verletzung stehenden Fakten, von denen Auswirkungen und der ergriffenen Abhilfemaßnahmen. Diese Dokumentation ermöglicht der Aufsichtsbehörde die Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen.



Auftragsverarbeiter

  • Erfolgt eine Verarbeitung im Auftrag eines Verantwortlichen, so arbeitet dieser nur mit Auftrags-Verarbeitern, die hinreichend Garantien dafür bieten, dass die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen dieser Verordnung erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet.
  • Die Verarbeitung durch einen Auftrags-Verarbeiter erfolgt auf der Grundlage eines Vertrages oder eines anderen Rechtsinstruments, dass den Auftrags-Verarbeiter in Bezug auf den Verantwortlichen bindet und in dem Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten, Kategorien betroffener Personen und die Pflichten und Rechte des Verantwortlichen festgelegt sind
  • Nimmt der Verarbeiter die Dienst eines weiteren Verarbeiters in Anspruch um bestimmte Verarbeitungstätigkeiten im Namen des Verantwortlichen auszuführen, so werden diesem weiteren Auftragsverarbeiter im Wege eines Vertrages dieselben Datenschutzpflichten auferlegt. Kommt der weitere Auftragsverarbeiter seiner Datenschutzpflicht nicht nach, so haftet der erste Auftragsverarbeiter gegenüber dem Verantwortlichen für die Einhaltung der Pflichten jedes anderen Auftragsverarbeiters



Auftragsverarbeiter sind folgende Mitarbeiter:

Stephan Mill
Alexander Jurdzinski
Patrick Oehme
Rene´ Bornschein
Jana Mill

Diese Auftragsverarbelter verarbeiten personenbezogene Daten nur in unmittelbarer Verantwortung des Verantwortlichen bzw. im Auftrag des Verantwortlichen!
Haftung und Recht auf Schadenersatz

  • Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeiter.
  • Jeder an einer Verarbeitung beteiligter Verantwortliche haftet für den Schaden, der durch eine nicht dieser Verordnung entsprechenden Verarbeitung verursacht wurde.Ein Auftragverarbeiter haftet für den durch eine Verarbeitung verursachten Schaden nur dann, wenn er seinen speziellen Auftragsverarbeiter auferlegten Pflichten aus dieser Verordnung nicht nachgekommen ist oder unter Nichtbeachtung der rechtmäßig erteilten Anweisung des für den Datenschutz-Verarbeitung Verantwortlichen oder gegen diese Anweisung gehandelt hat.
  • Hat ein Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter vollständigen Schadenersatz gezahlt, so ist dieser berechtigt, von den übrigen an der selben Verarbeitung beteiligten Datenverarbeitung, den Teil des Schadenersatzes zurückzufordern, der seinem Anteil an der Verantwortung für den Schaden entspricht.